Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Die Betreuung von Schwangeren zum Zwecke der Vorsorge ist bereits über 100 Jahre alt. In den Mutterschaftsrichtlinien ist festgehalten, welche Vorsorgeuntersuchungen einer Schwangeren zustehen und wann diese durchzuführen sind.

Umfassende Betreuung während der Schwangerschaft

Jede werdende Mutter hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine ausreichende medizinische Beratung und Untersuchung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen und bei privat Versicherten von den Privatkrankenkassen übernommen. Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ihnen dadurch ein Verdienstausfall entsteht.

Laut den Mutterschaftsrichtlinien gehören zur Betreuung der schwangeren Frau:

  • Beratung und Untersuchung während der Schwangerschaft
  • frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften, amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen, Ultraschalldiagnostik etc.
  • Serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen
    • z. B. Röteln, Hepatitis B und Syphilis
    • mit HIV (dient dem Ausschluss einer Erkrankung; Test auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher Beratung)
    • sowie bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose und andere Infektionen
  • Blutserologische Untersuchungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
  • Untersuchungen und Beratungen in der Zeit nach der Geburt
  • Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
  • Aufzeichnungen und Bescheinigungen

Erstuntersuchung so früh wie möglich

Die Erstuntersuchung der Schwangeren sollte so früh wie möglich nach dem Ausbleiben oder Regeblutung und / oder einem positiven Schwangerschaftsfest stattfinden. Bei dieser Untersuchung erhält die werdende Mutter ihren Mutterpass und wird ausführlich untersucht.

Bei der Anamnese wird die Vorgeschichte der Schwangeren abgefragt. Der Arzt macht sich ein Gesamtbild über den Gesundheitszustand und die Lebensumstände der Schwangeren. Unter anderem gehören zur Anamnese Angaben zum Gesundheitszustand, zu früheren Krankheiten und zum familiären Hintergrund. Der Arzt fragt dabei zum Beispiel, ob dies die erste Schwangerschaft ist, wann die letzte Regelblutung stattfand, ob die werdende Mutter raucht, ob in der Familie Erbkrankheiten und chronische Erkrankungen vorliegen usw.

Neben der ausführlichen Anamnese findet eine gynäkologische Untersuchung statt. Außerdem werden der Blutdruck und das Körpergewicht der Schwangeren ermittelt. Auch eine Blut- und Urinuntersuchung gehören zur Erstuntersuchung der Schwangeren.

Untersuchungen alle vier Wochen

Nach der großen Erstuntersuchung finden während der Schwangerschaft bis zur 32. SSW alle vier Wochen Untersuchungen statt. Nach der 32. SSW werden die Untersuchungen im zweiwöchigen Rhythmus durchgeführt. Insgesamt werden bei den 10 bis 12 Terminen folgende Werte ermittelt:

  • Körpergewicht der Schwangeren
  • Blutdruck
  • Untersuchung der Gebärmutter
  • Urintest (Untersuchung auf Eiweiß und Zucker, Sediment und ggf. Bakterien)
  • Kontrolle der kindlichen Herztöne durch das CTG (Cardiotokografie)
  • Bestimmung der Lage des Kindes
  • Bestimmung des Hämoglobingehaltes (roter Blutfarbstoff) des Blutes und ggf. Bestimmung der Erythrozyten (roten Blutkörperchen), wenn der Hämoglobingehalt < 11,2 g/ml ist.

Drei große Ultraschalluntersuchungen

Ein besonderes Highlight ist für viele Schwangere die Ultraschalluntersuchung. Hier kann die Mutter bzw. die Eltern in spe ihren Nachwuchs live sehen. Während am Anfang bis auf den Herzschlag noch nicht ganz so viel zu erkennen ist, können bei den späteren Untersuchungen bereits Gesichtszüge erkannt werden.

Im Verlauf der Schwangerschaft hat die werdenden Mutter Anspruch auf drei große Ultraschalluntersuchungen, auch Ultraschall-Screening genannt.

Die erste Ultraschalluntersuchung findet zwischen dem Beginn der 9. und dem Ende der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) statt. Sie wird auch als 1. Basis-Ultraschalluntersuchung bezeichnet. Der zweite Ultraschall wird zwischen der 19. und der 22. SSW (2. Basis-Ultraschalluntersuchung optional mit Erweiterung) und der dritte zwischen der 29. und der 32. SSW (3. Basis-Ultraschalluntersuchung) durchgeführt.

Diese drei Ultraschalluntersuchungen dienen der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft. Mithilfe des Ultraschalls kann das genaue Alters des Kindes ermittelt werden. Außerdem dienen die Ultraschalluntersuchungen der Kontrolle der Entwicklung des Kindes und der Lage des Mutterkuchens (Plazenta). Auch auffällige Merkmale und Mehrlingsschwangerschaften können durch eine Ultraschalluntersuchung frühzeitig erkannt werden. Ergeben sich aus dem Screening auffällige Befunde und der behandelnde Arzt entscheidet, dass weitere Ultraschall-Untersuchungen notwendig sind, werden auch diese medizinisch notwendigen Untersuchungen von den Krankenkassen erstattet.

Screening auf Schwangerschaftsdiabetes

Jede Schwangere hat den Anspruch auf einen Schwangerschaftsdiabetes-Test. Dieser wird zwischen der 24. und 28 SSW durchgeführt. Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) liegt vor, wenn der Blutzuckerspiegel während der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt. Damit verbunden ist ein höheres Risiko für einige seltene Geburtskomplikationen sowie Diabetes mellitus Typ 2 beim Kind.

Besondere Aufmerksamkeit bei Risikoschwangerschaften

Besondere Aufmerksamkeit bedürfen Risikoschwangerschaften. In diesen Schwangerschaften können zusätzliche Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen erforderlich sein. Eine Risikoschwangerschaft liegt zum Beispiel bei folgenden Gegebenheiten vor:

  • Alter der werdenden Mutter unter 17 Jahren oder über 35 Jahre
  • Vorerkrankungen der angehenden Mutter wie Epilepsie, Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder Schilddrüsenerkrankungen
  • früherer Kaiserschnitt, Fehl- oder Frühgeburten
  • Erbkrankheiten in der Familie, wie Gendefekte
  • Rhesus-Inkompatibilität
  • Mehrlingsschwangerschaft

Die meisten Vorsorgeuntersuchen können von Ärzten oder Hebammen durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Ultraschalluntersuchungen, die in gynäkologischen Praxen durchgeführt werden.

Die Original-Mutterschaftsrichtlinien können beim Gemeinsamen Bundesausschuss abgerufen werden.

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